Wohnungshaltung

Viele Halter unterschätzen den Platzbedarf von Kleinsittichen wie Wellensittichen, Grassittichen oder Bourkesittichen.

Diese aktiven, flugfreudigen Vögel sind keinesfalls für kleine Käfige geeignet. Wer sie in der Wohnung hält, muss ihnen ausreichend Raum und tägliche Bewegung bieten – sonst drohen Verhaltensstörungen und Gesundheitsprobleme.

Artgerechte Wohnungshaltung in Zimmervolieren

Kleinsittiche gehören in Zimmervolieren, nicht in Käfige. Nur dort haben sie genug Platz zum Fliegen, Klettern und zur sozialen Interaktion. Für eine paarweise Haltung gelten folgende Mindestanforderungen:

  • – Länge: 1,0 Meter
  • – Höhe: 0,5 Meter
  • – Breite: 0,5 Meter

Diese Maße dürfen nicht unterschritten werden!

Für jedes weitere Sittichpaar muss die Grundfläche um 50 % vergrößert werden. Nur so bleibt genug Raum für Rückzugsorte, Bewegung und friedliches Zusammenleben.

Täglicher Freiflug ist Pflicht

Selbst die vorgenannten Abmessungen oder sogar eine großzügigere Voliere ersetzen keinen Freiflug.

Auch Kleinsittiche brauchen täglich mehrere Stunden Freiflug in einem sicheren Raum. Dabei trainieren sie ihre Flugmuskulatur, stärken den Kreislauf und bauen Stress ab. Wer seine Vögel liebt, lässt sie regelmäßig fliegen – jeden Tag!

Warum Platz so entscheidend ist

Arten wie Wellensittiche, Bourkesittiche und Grassittiche sind von Natur aus Vielflieger, die in der freien Wildbahn täglich große Distanzen zurücklegen.

Kleine Käfige verhindern nicht nur Bewegung, sondern führen auch schnell zu Langeweile, Aggression, Übergewicht und Federrupfen.

Eine ausreichend große Voliere mit strukturierter Einrichtung, unterschiedlichen Naturästen mit unterschiedlicher Einstreu sowie Klettermöglichkeiten – letzteres insbesondere für Wellensittiche – ist daher essenziell.

Ebenso wenig dürfen Möglichkeiten zum Verstecken fehlen, hier bieten sich z. B. Korkröhren an, die zusätzlich die Gelegenheit zum Nagen bieten.

Weiteres zum Thema Naturäste etc. findet sich in der Kategorie Bastelmaterial aus der Natur.

Gefahren bei der Wohnungshaltung

Die Wohnungshaltung von Sittichen und Papageien bietet einige Gefahrenquellen. Anbei sind die wichtigsten aufgezählt – ohne Gewähr für Vollständigkeit!

Allgemeine Gefahrenquellen

  • Zimmerpflanzen: Vergiftungsgefahr, auch durch für Menschen ungiftige Pflanzen (bitte selbst überprüfen, z. B. bei der Uni Zürich).
  • Lufterfrischer, Raumsprays: Vergiftung durch toxische Dämpfe.
  • Andere Haustiere (Katzen, Hunde): Angriffsgefahr, Lebensgefahr durch Bakterienübertragung über Zähne.
  • Fenster und Spiegel: Aufprallgefahr, denn sie werden nicht als Hindernis erkannt.
  • Offene Fenster und (Wohnungs-)Türen: Gefahr des Wegfliegens.
  • Ventilatoren: Verletzungsgefahr durch rotierende Flügel.
  • Klebefallen (z. B. für Insekten): Festkleben mit Todesfolge.
  • Zigarettenrauch/E-Zigaretten: Vergiftungsgefahr durch Nikotin und Dämpfe.
  • Kerzen: Verbrennungs- und Brandgefahr.
  • Gardinen: Vergiftung durch Bleibeschwerung, Strangulationsgefahr durch Hängenbleiben.
  • Kabel: Stromschlag- bzw. Brandgefahr durch Anknabbern.
  • Plastikbeutel und Verpackungen: Erstickungsgefahr.

Küche

Teflon (PTFE)-Beschichtungen: z. B. alle PTFE-beschichteten Kochutensilien: Pfannen, Raclette-Platten, Backformen, Waffeleisen etc. Die bei Überhitzung entstehenden Dämpfe sind in geringsten Mengen tödlich!
Giftige Lebensmittel: auch durch für Menschen geeignete, siehe unter „Verbotene Lebensmittel).
Heiße Oberflächen: Verbrennungsgefahr.
Heißes Wasser/Dampf (Wasserkocher, Töpfe): Verbrühungsgefahr.
Reinigungsmittel: Vergiftung beim Verschlucken, Dämpfe können Atemwege schädigen.

Bad

  • Kosmetika, Haarspray, Parfum: Vergiftungsgefahr beim Einatmen oder Verschlucken
  • Offenes Wasser: Ertrinkungsgefahr.
  • Reinigungsmittel: Vergiftungsgefahr beim Verschlucken, Dämpfe können Atemwege schädigen.
  • Bleichmittel und Schimmelentferner: Vergiftung, auch durch kleinste Mengen.
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